Honorar & Preise

Heilpraktiker Honorar & Rechtliches

Heilpraktiker Honorar & Rechtliches

Heilpraktiker üben ihren Beruf in Eigenverantwortung aus und zählen zu den freien Berufen (§ 18 EStG). Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.

Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, zum Beispiel Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages nicht über eine Vergütung gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2).

Heilpraktiker sind grundsätzlich frei und unabhängig in ihrer Honorarstruktur. Als Orientierungshilfe existiert seit 1926 ein Gebührenverzeichnis (GebüH), welches die gelisteten Beträge enthält und mehr als ein Vierteljahrhundert alt ist.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stellt keine Gebührenfestlegung dar, d.h. es werden keine Mindest- oder Höchstsätze, sondern nur die üblichen Gebührensätze für die Leistungen der Heilpraktiker festgelegt. Die Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden 1985, Neuauflage 01.01.2002, werden in € berechnet.

In der Regel dauert eine Therapiestunde 60 Minuten. Bei der ersten Konsultation kann sich diese Zeit evtl. auch auf 90 Minuten ausdehnen, je nachdem wie umfangreich Anamnese und Diagnostik/Befunderhebung ausfallen. Folgetermine können auch kürzer oder auch länger als 60 Minuten ausfallen, etwas das wir gemeinsam bei der Terminvereinbarung und für den weiterfolgenden Therapieplan besprechen.

Das Honorar berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Heilpraktikerin und beträgt 65,00 Euro je Stunde, wenn nicht zuvor schriftlich oder mündlich ein anderes Honorar vereinbart wurde. Sollte eine Stunde über- oder unterschritten werden, wird das Honorar im ¼ Stunden-Takt mit 16,25 Euro berechnet. Bitte begleichen Sie die Kosten im Anschluss einer jeden Behandlung in bar, es wird Ihnen eine Honorarquittung ausgestellt. In Ausnahmefällen kann eine Rechnung erstellt werden.

Weitere Zusatzleistungen für Selbstzahler:

LeistungKosten
Corona – Hygienepauschale 1,50 €
Krankheitsbescheinigungen, Arztbrief         16,25 €
Umfangreiche erst Konsultation65,00 € / 60 min
 16,25 € je weitere 15 min
Ausstellen von Ernährungsplänen32,50 € - 65,00 € je nach Zeitaufwand
LaborkostenDas jeweilige Labor rechnet seine Leistungen direkt mit dem Patient / der Patientin ab.

 

Falls Sie eine Rechnung zum Einreichen bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung benötigen, teilen Sie dies bitte vor Behandlungsbeginn mit. Es wird dann nach einem angepassten Satz nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und Sie erhalten vorab eine entsprechende Abrechnungstabelle. Sie erhalten in diesem Fall eine Rechnung. Bitte bedenken Sie, dass unabhängig von der Erstattungshöhe, das vereinbarte Honorar nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen zu begleichen ist. Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle ab, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerhonorare erstattet werden.

Folgende Leistungen sind im GebüH nicht gelistet oder werden von mir abweichend wie folgt für Beihilfeberichtige oder Privatversicherte berechnet:

Corona – Hygienepauschale                 1,50 €

Laborkosten:                                         

Das jeweilige Labor rechnet seine Leistungen direkt mit dem Patient / der Patientin ab.

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen dürfen.

Preisliste Medizinische Ästhetik

Preisliste Medizinische Ästhetik

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preisliste finden Sie hier

 

Bei gewerblichen Dienstleistungen (z.B. ästhetische medizinische Eingriffe), hat der Kunde selbst und in voller Höhe die Kosten zu tragen. Diese Dienstleistungen können grundsätzlich nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Der Betrag ist gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) befreit. Die Kosten der gewerblichen Dienstleistungen sind auf der Homepage www.bettina-jakebli.de ein zusehen. Die Kosten sind nach der Dienstleistung direkt und in bar durch den Kunden zu begleichen. Es wird eine Quittung ausgestellt. Bei höheren Beträgen wird eine Rechnung ausgestellt. Der Betrag ist dann innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

Preisliste Entspannung & Prävention

Preisliste Entspannung & Prävention

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preisliste finden Sie hier.

 

Bei gewerblichen Dienstleistungen (z.B. ästhetische medizinische Eingriffe), hat der Kunde selbst und in voller Höhe die Kosten zu tragen. Diese Dienstleistungen können grundsätzlich nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Der Betrag ist gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) befreit. Die Kosten der gewerblichen Dienstleistungen sind auf der Homepage www.bettina-jakebli.de ein zusehen. Die Kosten sind nach der Dienstleistung direkt und in bar durch den Kunden zu begleichen. Es wird eine Quittung ausgestellt. Bei höheren Beträgen wird eine Rechnung ausgestellt. Der Betrag ist dann innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.